Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge
errechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt:
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser)
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert
sich bei Monoblockgeräten ≤50 kW und Splitgeräten ≤ 12kW die ermittelte Förderung um
20%.
Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut)
Für Holzheizungen die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten,
reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.
6.500 Euro
7.500 Euro
8.500 Euro
Alle Angaben ohne Gewähr