Kesseltausch Ein-/ Zweifamilienhaus oder Reihenhaus 2026 (Bundesförderung)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder im Reihenhaus

Was wird gefördert?

Der Tausch einer fossilen Heizungsanlage durch:

  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssatz maximal 30 %
  • Maximale Förderung abhängig von der neuen Heizungsanlage
  • Zuschläge möglich

 

Wie hoch ist die Förderung?


Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Die Förderungshöhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge errechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt:

Ersatz des fossilen Heizungssystems durch:

klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 

 

Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser)
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert
sich bei Monoblockgeräten ≤50 kW und Splitgeräten ≤ 12kW die ermittelte Förderung um
20%.

 

Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut)
Für Holzheizungen die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten,
reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %.

maximale Förderung:

6.500 Euro

 

 7.500 Euro

 

 

 

 

 

8.500 Euro


Alle Angaben ohne Gewähr